Honorar
Die Honorar-und Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In der Regel werden in unserer Kanzlei die gerichtlichen und außergerichtlichen Gebühren nach den gesetzlichen, bzw. vereinbarten Gegenstandswerten abgerechnet. Im Einzelfall vereinbaren wir – nach Absprache mit Ihnen – ein Pauschalhonorar oder eine Stundensatzvergütung. Für eine Erstberatung berechnen wir maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.